Eulenspiegel Nr.1 im Sommersemester 95
Neufassung der Diplomprüfungsordnung Informatik
Frank May
Revisionsdatum: Mai 1995
Am 3.5. hat der Fakultätsrat Informatik die neue Diplomprüfungsordnung (DPO) verabschiedet. Jetzt wird sie weitergeleitet an den Senat der Uni und an das Ministerium. Der derzeitige Stand ist noch nicht endgültig! Sowohl der Senat als auch das Ministerium können noch auf Änderungen bestehen! Alles Folgende bezieht sich natürlich nur auf die derzeitige Version, wie sie vom Fakultätsrat verabschiedet wurde. Es steht noch nicht fest, wann genau die neue DPO in Kraft tritt! Die neue DPO tritt in Kraft, wenn sie im Amtsblatt Wissenschaft und Forschung veröffentlicht wurde. Dieser Zeitpunkt ist leider nicht vorhersehbar. Es ist durchaus nicht auszuschliessen, daß die neue DPO erst in einem halben oder gar in einem ganzen Jahr in Kraft tritt. Bei Inkrafttreten der neuen DPO gilt diese für alle Studies, die ihr Diplom noch nicht abgelegt haben. Wer sich vor dem 1.6.95 immatrikuliert hat, kann aber auf Antrag nach der derzeit gültigen DPO weiterstudieren. Der Antrag muß innerhalb eines Jahres gestellt werden und kann nach VD und HD getrennt werden. Näheres zum Übergang auf die neue DPO siehe weiter unten. Im folgenden nun eine Zusammenfassung der für den Studienablauf wichtigen Punke. Wer genaueres wissen möchte, kann sich jederzeit an uns wenden.Vordiplom (VD)
Das VD besteht aus den fünf Fachprüfungen- Analysis I,II oder Höhere Mathematik I,II (wahlweise);
- Lineare Algebra I,II;
- Informatik I-IV;
- Technische Informatik I-II;
- Ergänzungsfach.
- drei Scheine aus Informatik I-IV,
- einen Schein in Numerischer Mathematik,
- einen Schein in Wahrscheinlich-keitstheorie und Statistik,
- zwei Scheine aus LA I,II, Ana I,II oder HM I,II (*), davon mindestens einer aus LA,
- einen Basispraktikumsschein.
Ein Prüfer kann entscheiden, daß für das richtige Lösen von Übungsaufgaben (also eine Art Übungsschein) bei einer bestandenen Klausur Bonuspunke zur Notenverbesserung vergeben werden. Die Regelung ist vor allem für TI gedacht, wo keine Scheine gefordert werden. Wenn man eine Fach- oder Teilprüfung endgültig nicht bestanden hat, kann der Rektor in höchstens zwei Fach- oder Teilprüfungen auf Antrag eine Zweitwiederholung zulassen. Das VD muß bis zum Beginn des siebten Fachsemesters vollständig abgelegt werden, sonst erlischt der Prüfungsanspruch. Der Prüfungsausschuß kann auf Antrag eine Fristverlängerung genehmigen.
Hauptdiplom (HD)
Das HD besteht aus der Diplomarbeit und folgenden Fachprüfungen:- fünf Wahlpflichtfächer,
- zwei Vertiefungsfächer,
- ein Ergänzungsfach.
- Wahlpflichtfächer Faktor 2,
- Vertiefungsfächer Faktor 5,
- Ergänzungsfach Faktor 4,
- Diplomarbeit Faktor 6.
- ein Seminar,
- ein Praktikum,
- eine Studienarbeit.
Übergang auf die neue DPO
Die konkreten Einzelheiten beim Übergang von der derzeit gültigen auf die neue DPO sind nicht in der DPO selbst festgelegt. Es ist vielmehr die Sache des Prüfungsausschusses, entsprechende Regelungen festzusetzen. Allgemein gilt, daß bereits erbrachte Leistungen als äquivalent anerkannt werden sollen, auch wenn sie in Art und Umfang nicht völlig der neuen DPO entsprechen. Beispiele: Diese Beispiele sind nicht unbedingt als Fakten zu sehen. Sie basieren auf mündlichen Absprachen und Empfehlungen der derzeitigen Prüfungsausschüsse. Die konkreten Regelungen sind Sache des zukünftigen Prüfungsausschusses!- Wer im VD vor Inkrafttreten der neuen DPO bereits einen Proseminar-Schein erworben hat, kann diesen statt des Basispraktikumsscheins einreichen.
- Wer im HD vor Inkrafttreten der neuen DPO bereits mehr als fünf Pflichtfächer bestanden hat, kann die besten fünf auswählen, auch wenn er die Prüfungen erst nach dem neunten Fachsemester abgelegt hat.
- Wer im HD bereits beide Vertiefungsfachprüfungen mit nur 16 SWS Umfang bestanden hat, muß nicht noch 2 SWS nachprüfen lassen.